Schiedswesen

Der „Schiedsmann“ ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fäl­le kommt es zur Einigung.
 
Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtli­chen Streitigkeiten aus.
 
Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnis­ses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhe­bung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolg­los geblieben ist.
 
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Strei­tigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der An­spruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsge­richt die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Schiedspersonen der Gemeinde Sibbesse sind:

Schiedsamt Sibbesse 1 (Adenstedt, Grafelde, Sellenstedt, Wrisbergholzen)

Burkhard Holle
Grafelde
31079 Sibbesse
Tel.: 05065 7227
E-Mail:

 

Schiedsamt Sibbesse 2 (Eberholzen, Hönze, Möllensen, Sibbesse)

Axel Sommerfeld
Sibbesse
31079 Sibbesse
Tel.: 0176 56852139
E-Mail: axel.sommerfeld@schiedsmann.de

 

Schiedsamt Sibbesse 3 (Almstedt, Segeste, Petze, Westfeld)

Annalena Enthof
Petze
31079 Sibbesse
Tel.: 0171 1670295
E-Mail: annalena.enthof@schiedsfrau.de

 

Bei längerer Abwesenheit vertreten sich die Schiedspersonen gegenseitig.

Weiterführende Links:
www.bds-hildesheim.de   und    www.schiedsamt.de

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Annalena Enthof