Die Hebesätze der Realsteuern werden durch die Haushaltssatzung der Gemeinde Sibbesse festgelegt. Die Hebesätze betragen zur Zeit:
1. Grundsteuer1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) - 380 v. H.1.2 für die Grundstücke ...
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