Kommunale Neuordnung - Möglicher Beitritt zur Samtgemeinde Leinebergland
Der Rat der Gemeinde Sibbesse hat am 01.04.2025 die Aufnahme von ergebnisoffenen Verhandlungen mit der Samtgemeinde Leinebergland beschlossen. Diese Verhandlungen sollen die Grundlage für eine Entscheidungsfindung bilden, ob ein Beitritt der Gemeinde Sibbesse in die Samtgemeinde Leinebergland möglich und sinnvoll ist. Über einen tatsächlichen Beitritt hat der Rat der Gemeinde Sibbesse nach Vorliegen der Verhandlungsergebnisse noch zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Der endgültige Beschluss für einen Beitritt zum 01.11.2026 wäre bis zum 31.12.2025 zu fassen.
Da Bedenken und Befürchtungen aus der Bevölkerung wahrgenommen werden, soll hier zu einigen Themenfeldern eine Aufklärung erfolgen. Die Themen und Informationen werden bis zur Entscheidungsfindung gegebenenfalls um neue Erkenntnisse erweitert. Schreiben Sie uns gern unter rathaus@sibbesse.de Ihre Fragen und Anregungen. Wir werden diese, soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, beantworten und in die Liste aufnehmen.
Viele Auskünfte sind inhaltlicher Bestandteil der zu führenden Verhandlungen. Um Antworten darauf geben zu können, müssen hierzu Verhandlungen geführt und in diesem Themenfeld auch abgeschlossen sein.
Nach Vorliegen der Verhandlungsergebnisse und vor der abschließenden Beschlussfassung ist darüber hinaus geplant, die Öffentlichkeit angemessen über die Ergebnisse zu informieren.
Am Ende des Verhandlungsprozesses wird es Aufgabe des Rates der Gemeinde Sibbesse sein, die Ergebnisse zu bewerten. Die Mitglieder des Rates haben abzuwägen, wie sich die Situation der Gemeinde Sibbesse durch einen Beitritt perspektivisch entwickeln könnte. Auf der Basis dieser Abwägung fasst der Rat der Gemeinde Sibbesse den endgültigen Beschluss für oder gegen einen Beitritt zur Samtgemeinde Leinebergland.
Darüber hinaus hat auch die Samtgemeinde Leinebergland ihrerseits das Verhandlungsergebnis zu bewerten und durch einen endgültigen Beschluss über die Aufnahme der Gemeinde Sibbesse zu entscheiden.
Allgemeines zu Zuständigkeiten in Samtgemeinden
Im § 98 der Nieders. Kommunalverfassung ist geregelt, welche Aufgaben der Gemeinde mit einem Beitritt auf die Samtgemeinde übergehen (u.a. Flächennutzungspläne, Abwasserbeseitigung, Schulen, Brandschutz, Gemeindeverbindungsstraßen, Schiedsämter). In der Samtgemeinde Leinebergland werden die Aufgaben nach dem Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim, die Jugendhilfe sowie das Friedhofswesen durch die Samtgemeinde Leinebergland wahrgenommen.
Bei der Gemeinde Sibbesse verbleibt demnach eigenverantwortlich und ggf. kostentragend u.a.:
- Festsetzung und Erhebung der sogenannten Realsteuern (Grundsteuern A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)
- Bau und Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze
- Bau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
- Bau und Unterhaltung von Dorfgemeinschaftsräumen und -häusern
- Bau und Unterhaltung der Sportstätten und der Schwimmhalle
- Heimatpflege
- Vereine und Verbände
- Öffentliches Grün
Rathaus und Verwaltung
Sitz der Samtgemeinde Leinebergland ist Gronau.
Die Samtgemeinde Leinebergland unterhält das Rathaus in Gronau sowie einen Verwaltungssitz in Duingen (Duingen ist 2016 der neu gebildeten Samtgemeinde Leinebergland beigetreten).
Ziel und Bedingung der Verhandlungen ist der Erhalt eines Verwaltungssitzes in Sibbesse im jetzigen Rathaus, um unverändert einen ausreichenden Bürgerservice vor Ort anbieten zu können.
Der dauerhafte Fortbestand eines Verwaltungssitzes kann im Ergebnis der Verhandlungen nicht festgeschrieben werden.
Finanzen
Zentraler Aspekt der Verhandlungen wird es sein, die finanzielle Lage der Gemeinde Sibbesse als eigenständige Gemeinde mit der als mögliche Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Leinebergland zu vergleichen und zu bewerten.
Samtgemeinden verfügen nicht über eine eigene Steuerhoheit, so dass eine Samtgemeinde zur Aufgabenerfüllung der von den Gemeinden übernommenen Aufgaben eine sogenannte Samtgemeindeumlage festsetzt und erhebt.
Darüber hinaus hat die Gemeinde Sibbesse als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Leinebergland weiterhin eine Kreisumlage zu zahlen, die der Landkreis zur Mitfinanzierung seiner Aufgaben festsetzt und erhebt.
Da der Gemeinde Sibbesse auch weiterhin die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zustehen, hat sie dafür auch die Gewerbesteuerumlage zu entrichten.
Die danach bei der Gemeinde verbleibenden Mittel stehen dann noch zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
Steuern
Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer obliegt nach einem möglichen Beitritt weiterhin der Gemeinde Sibbesse. Mit dem Beitritt würden diese Festsetzungen nicht verändert. Ob zu einem späteren Zeitpunkt die Gemeinde Sibbesse als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Leinebergland gezwungen sein könnte, Hebesätze anzupassen, ist seriös nicht abzuschätzen. Die Gemeinde Sibbesse könnte aber auch zukünftig gezwungen sein, die Steuern anzupassen, wenn sie nicht beitritt und selbstständig bleibt.
Ortsräte / Ortsvorsteher
In einer Samtgemeinde sind Ortsräte, bzw. Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher nach der Kommunalverfassung nicht vorgesehen und nicht zulässig. Die Samtgemeinde Leinebergland hat das Instrument von „Bürgerbeauftragten“ geschaffen, die in jedem Ortsteil ernannt werden können und mit einer Ortsvorsteherin oder einem Ortsvorsteher zumindest vergleichbar sind.
Baugebiete / Gewerbegebiete
Nach der Kommunalverfassung ist für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und damit auch eine mögliche Neuausweisung von Bau- und Gewerbegebieten die Samtgemeinde zuständig.
Nur auf der Basis des Flächennutzungsplanes kann die Gemeinde Sibbesse als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Leinebergland Bebauungspläne aufstellen.
Feuerwehren
Samtgemeinden sind zuständig für den Brandschutz und somit auch für den Erhalt und die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren sowie für Bau und Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser.
Die Gemeinde Sibbesse stellt den Erhalt der Freiwilligen Feuerwehren in den Verhandlungen nicht in Frage. Diese Position wird auch in den Verhandlungen mit Nachdruck vertreten. Die Samtgemeinde Leinebergland steht ebenfalls zum Erhalt aller vorhandenen Ortswehren.
In der Gemeinde Sibbesse musste vor einigen Jahren die Ortsfeuerwehr Möllensen auf eigenen Antrag aufgelöst werden und der Brandschutz von den umliegenden Ortswehren übernommen werden. Ob in Zukunft die Gemeinde Sibbesse als eigenständige Kommune aufgrund derartiger Entwicklungen gezwungen sein könnte, einzelne Ortswehren aufzulösen, ist ungewiss und kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Nach einem Beitritt in die Samtgemeinde Leinebergland könnten sich daher die gleichen Erfordernisse ergeben.
Mit einem möglichen Beitritt in die Samtgemeinde Leinebergland wird keine Ortsfeuerwehr geschlossen.
Vereine und Verbände
Zuständig für die Förderung der Vereine und Verbände sind die (Mitglieds-)Gemeinden einer Samtgemeinde.
Für Zuschüsse an Vereine und Verbände sind in der jetzigen Gemeinde Sibbesse den fünf Ortsräten Haushaltsmittel übertragen, die diese in eigener Zuständigkeit gewähren können.
Bei einem möglichen Beitritt in die Samtgemeinde Leinebergland ist die Gemeinde Sibbesse weiterhin zuständig. Allerdings hat dann der Rat der Gemeinde Sibbesse über die Gewährung von Zuschüssen zu entscheiden, da kommunalrechtlich in einer Samtgemeinde keine Ortsräte mehr gebildet werden können.
Für den Erhalt der Vereine und Verbände sind diese ausschließlich selbst zuständig, d.h. dass mit einem möglichen Beitritt oder auch später keine Vereine und Verbände durch die Gemeinde Sibbesse oder die Samtgemeinde Leinebergland aufgelöst werden können.
Kindertagesstätten
Die Aufgabe der Kinderbetreuung obliegt grundsätzlich den Landkreisen. Die Samtgemeinde Leinebergland als auch die Gemeinde Sibbesse haben einen Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim abgeschlossen und damit die Aufgabe der Kinderbetreuung übernommen. Mit einem möglichen Beitritt geht die Aufgabe daher von der Gemeinde Sibbesse auf die Samtgemeinde Leinebergland über.
Die Gebühren für Krippenplätze und die Sonderbetreuungszeiten im Kindergarten werden dann folgerichtig auch von der Samtgemeinde Leinebergland festgesetzt.
Die Vergabe der entsprechenden Kindergarten- und Krippenplätze erfolgt ebenfalls durch die Samtgemeinde Leinebergland. Die Vergabe der Plätze hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass die Einrichtungen in einer zumutbaren Entfernung in Anspruch genommen werden können (Die aktuelle Rechtsprechung legt einen Richtwert von 30 Minuten je einfacher Strecke zugrunde).
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen kann davon ausgegangen werden, dass Kindertagesstätten auf dem Gebiet der Gemeinde Sibbesse nicht geschlossen werden (können).
Friedrich-Busse-Grundschule
Der Erhalt der Friedrich-Busse-Grundschule in Sibbesse ist eindeutiges Ziel der Verhandlungen. Der Bestand wird auch nicht in Frage gestellt.
Voraussichtlich ist die Festlegung eines Schulbezirks für die Friedrich-Busse-Grundschule Sibbesse erforderlich, der das Gebiet der Gemeinde Sibbesse umfasst. In diesem Zusammenhang wäre auch zu klären, ob Kindern aus den Ortschaften der jetzigen Samtgemeinde Leinebergland der Besuch der Grundschule in Sibbesse ermöglicht werden könnte und umgekehrt.
Jugendzentrum
Zuständig für die Jugendhilfe einschließlich des Jugendzentrums in Sibbesse wäre die Samtgemeinde Leinebergland. Verhandlungsziel der Gemeinde Sibbesse ist es, die Jugendpflege sowie das Jugendzentrum in Sibbesse uneingeschränkt zu erhalten.
Schwimmhalle mit Sauna
Die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der Schwimmhalle und der Sauna verbleiben auch bei einem möglichen Beitritt in der Verantwortlichkeit der Gemeinde Sibbesse. Die Gemeinde Sibbesse ist damit auch weiterhin Kostenträgerin dieser Einrichtung einschließlich des eingesetzten Personals.
Abwasserbeseitigung und Abwassergebühren
Samtgemeinden sind kraft Gesetzes zuständig für den Bau und die Unterhaltung der Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erhebung und Abrechnung der Gebühren. Die Höhe der Abwassergebühren richtet sich nach einer durchzuführenden Gebührenkalkulation. Die Festsetzung und Erhebung würde bei einem möglichen Beitritt durch die Samtgemeinde Leinebergland erfolgen.
Straßenbeleuchtung
Die Zuständigkeit (Bau, Unterhaltung, Stromkosten sowie die Festlegung der Beleuchtungszeiten) obliegt im Fall eines Beitritts in die Samtgemeinde Leinebergland der Gemeinde Sibbesse.
Bauhof
Die flächenmäßige Größe würde sich durch einen Beitritt der Gemeinde Sibbesse zur Samtgemeinde Leinebergland erheblich erweitern. Insofern wird es Sinn machen, einen Bauhof in Sibbesse zu erhalten, um nicht unnötig lange Wege zu den Einsatzgebieten zu haben. Weitere Erkenntnisse werden sich aus den Verhandlungen ergeben.
Personal
Im Grundsatz sind alle Positionen in den Rathäusern und Verwaltungssitzen mehrfach vorhanden. Wie und wo sich das Personal der Gemeinde Sibbesse in den vorhandenen Strukturen wiederfindet, muss in den Verhandlungen – auch unter Beteiligung der Personalräte – diskutiert und festgelegt werden.