Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Gemeinde Sibbesse ist bemüht, ihre Internetseite www.sibbesse.de im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG), der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) sowie den einschlägigen europäischen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Internetseite ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Die Gemeinde Sibbesse arbeitet fortlaufend daran, bestehende Barrieren zu erkennen und zu beseitigen und die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote weiter zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle Inhalte und Funktionen der Internetseite sind derzeit vollständig barrierefrei. Dies kann insbesondere einzelne ältere PDF-Dokumente, eingebundene Inhalte sowie ältere Dokumente und Beiträge betreffen, die noch nicht vollständig für die Nutzung mit assistiven Technologien aufbereitet wurden.
Soweit einzelne Inhalte derzeit nicht barrierefrei zugänglich sind, bemüht sich die Gemeinde Sibbesse, diese schrittweise zu überarbeiten oder – soweit möglich – eine barrierefreie Alternative bereitzustellen.
Eine vollständige Auflistung sämtlicher bestehender Barrieren kann erst nach einer umfassenden technischen Prüfung der Internetseite verbindlich angegeben werden.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. September 2026 erstellt.
Die Einschätzung des Standes der Barrierefreiheit beruht derzeit auf einer Selbstbewertung. Eine externe Prüfung der Internetseite liegt dieser Erklärung nicht zugrunde.
Die Gemeinde Sibbesse überprüft die Erklärung regelmäßig und aktualisiert sie bei wesentlichen Änderungen der Internetseite oder bei Änderungen des Standes der Barrierefreiheit.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten oder Funktionen auf www.sibbesse.de aufgefallen? Dann können Sie uns diese gerne mitteilen. Bitte wenden Sie sich an:
Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
E-Mail: rathaus@sibbesse.de
Bitte teilen Sie uns möglichst genau mit, auf welcher Seite bzw. bei welchem Inhalt das Problem auftritt. Über diese Kontaktmöglichkeit können Sie außerdem Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten in einem für Sie zugänglichen Format anfordern.
Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren möglichst zeitnah zu prüfen und zu beseitigen oder Ihnen eine geeignete Alternative anzubieten.
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Wenn Sie uns über die oben genannte Kontaktmöglichkeit eine Barriere gemeldet haben und innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen über den barrierefreien Zugang zur Informationstechnik außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120-4037
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.















