Bebauungspläne - Allgemeine Informationen und laufende Verfahren
Ein Bebauungsplan (ggf. mit Änderungen) bezieht sich auf einzelne Bereiche des Gemeindegebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Laufende Verfahren zur Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen:
Bebauungsplan Nr. 3 "Unte dem Bahnhof", Ortsteil Hönze
4. Änderung
Die Aufstellung der 4. Änderung wurde am 20.07.2021 durch den Rat der Gemeinde Sibbesse sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet vom 23.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021 statt.
Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Bekanntmachung (Inkrafttreten)
- Entwurf der 4. Änderung (Satzungsbeschluss) mit Begründung
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung