Steuerhebesätze der Realsteuern

Die Hebesätze der Realsteuern werden durch die Hebsatzsatzung der Gemeinde Sibbesse vom 27.11.2024 Sibbesse ab dem 01.01.2025 neu festgelegt. Die Hebesätze betragen:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)   -   440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)   -   290 v. H.

2. Gewerbesteuer   -   420 v. H.