Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Gemeinde Sibbesse als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Nähere Infos finden Sie hier.
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Gemeinde Sibbesse als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Nähere Infos finden Sie hier.