Widerspruch gegen die Datenübermittlung durch die Meldebehörden - Wehrrechtsänderungsgesetz
Die Meldebehörde ist verpflichtet, jährlich zum 31.03. eine Liste aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im folgenden Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Übermittlung kann widersprochen werden. Nähere Infos finden Sie hier.