Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2024
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen teilt mit:
Aufgrund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz – MZG vom 07.12.2016, BGBl. I S. 2826) führt das Landesamt im laufenden Jahr im Bereich der Gemeinde Sibbesse eine
Stichprobenerhebung
durch. Es handelt sich dabei um den Mikrozensus, eine 1 % aller Haushalte erfassende amtliche statistische Erhebung. Der Mikrozensus wird seit 1957 jährlich durchgeführt und soll schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen liefern, die u.a. von Regierung und Verwaltung in Bund und Ländern dringend benötigt werden.
Die Erhebung wird nach vorheriger Ankündigung überwiegend im Wege der telefonischen Befragung durch vom Amt ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Die Erhebungsbeauftragten sind im Besitz eines für diesen Zweck ausgegebenen amtlichen Ausweises. Sie wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind verpflichtet, über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, gegenüber jedermann strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Für den überwiegenden Teil des Fragenprogramms besteht Auskunftspflicht.