Überwuchs von privaten Grundstücken

Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist es erforderlich, dass keine Behinderungen durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken von privaten Grundstücken an öffentlichen Straßen sowie Fuß- und Radwegen entstehen. Auch Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen können durch diesen Überwuchs beeinträchtigt werden.

Bäume, Sträucher und Hecken sollten von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern soweit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abge­storbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen (behördlich angeordnet oder zuge­lassen) zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Inte­resse der Sicherheit folgende Hinweise beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzei­tig soweit zurück, dass der öffentlichen Verkehrsraum unge­hindert und ohne Gefahr benutzt werden kann.
  • Beachten Sie das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Beachten Sie hierzu auch die unten aufgeführten Hinweise "Richtiger Baum- und Strauchschnitt an Verkehrswegen".
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Ver­kehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht be­hindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.
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Richtiger Baum- und Strauchschnitt an Verkehrswegen
Richtiger Baum- und Strauchschnitt an Verkehrswegen [(c) Gemeinde Sibbesse]
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