Was erledige ich wo?
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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof kann nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Voraussetzungen erfolgen.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
Die Tätigkeit kann vorübergehend, dauerhaft oder grenzüberschreitend erbracht werden. Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Leistungen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport