Bebauungspläne - Allgemeine Informationen und laufende Verfahren
Ein Bebauungsplan (ggf. mit Änderungen) bezieht sich auf einzelne Bereiche des Gemeindegebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Laufende Verfahren zur Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen:
Bebauungsplan Nr. 6 "Westerfeld II" mit Örtlicher Bauvorschrift, Ortsteil Eberholzen
1. Änderung eines Bebauungsplanes
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 12.09.2023 durch den Rat der Gemeinde Sibbesse beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet vom 11.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024 statt.
Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung
Bebauungsplan Nr. 7 "Unter dem Dorfe", Ortsteil Westfeld
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 09.05.2023 durch den Rat der Gemeinde Sibbesse beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet vom 21.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023 statt.
Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: