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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.

Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsschreiben
  • Pläne

Es werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.

Unterstützende Institutionen

Gesundheitsamt

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
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Donnerstag:
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Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.