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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Änderungen der oben genannten Meldung sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Haltung von

  • Rindern,
  • Schweinen,
  • Schafen und Ziegen
  • Geflügel außer Tauben

besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben daher innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag 03.01.2010 der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ihren Namen, ihre Anschrift und die Art und Zahl der bei ihnen am Stichtag gehaltenen Tiere anzugeben. Diese Meldung hat jährlich zu erfolgen. Daten über Rinderhaltungen ruft die Niedersächsische Tierseuchenkasse über die zentrale Rinderdatenbank ab.

Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Bienen ist der Niedersächsischen Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach der Bestandsgründung anzuzeigen.

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.