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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Badegewässerqualität Überwachung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Stelle mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.

Auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen finden Sie Informationen zu allen rund 270 Badegewässern in Niedersachsen.

Ob das Wasser in einem Badegewässer gesundheitlich unbedenklich ist, überprüfen die kommunalen Gesundheitsbehörden während der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Die Wasserproben werden vor allem auf Bakterien (E. coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht. Diese Bakterien sind selbst im Normalfall keine Krankheitserreger. Sie können jedoch einen Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung sein und darauf, dass sich eventuell spezielle Krankheitserreger im Gewässer befinden (Indikatorprinzip). Wenn die in der niedersächsischen Badegewässerverordnung (BadegewVO) genannten Grenzwerte überschritten werden, wird ein Badeverbot ausgesprochen.

Auf Grundlage der Überwachungsergebnisse der letzten vier Badesaisons wird jedes Badegewässer in eine Qualitätskategorie als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.

Umfangreiche gewässerspezifischen Informationen, wie z.B. zum Indikatorprinzip oder Badeverbot, finden Sie auf den Internetseiten des Bädegewässer-Atlas Niedersachsen inklusive Bildern, Karten und Beschreibungen auch zur Infrastruktur wurden im Rahmen der Erstellung der Badegewässerprofile von zuständigen Stellen für die Öffentlichkeit zusammengestellt. Diese finden Sie im Badegewässer-Atlas Niedersachsen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunft aus dem Badegewässeratlas über das Internet ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Bürgerbeteiligung zur Einstufung als EU-Badegewässer

Wenn Sie ein Anliegen zu einer bestimmten Badestelle haben, welche nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und demzufolge nicht von den zuständigen Stellen in hygienischer Hinsicht überwacht wird, können Sie sich an die entsprechend zuständige Stelle wenden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.

Zur Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen sowie ein Formblatt zum Download und Ausfüllen auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

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