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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Jahresmeldung über Aalfang in Küsten- und Binnengewässern abgeben
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den Niedersächsischen Küsten- oder Binnengewässern fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die zuständige Behörde.

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Küstengewässer: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Binnengewässer: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei

Voraussetzungen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der zuständigen Behörde vorgegebenen Muster vornehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.