Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung von wichtig.
In der heilpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
An wen muss ich mich wenden?
Das örtliche Jugendamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung