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Was erledige ich wo?

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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Information über Notarvertreter: Was ist, wenn die Notarin oder der Notar nicht da ist?
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Notarin oder der Notar beantragt die Bestellung der Vertreterin oder des Vertreters bei dem Oberlandesgericht, wenn die Vertretung länger als drei Monate dauern soll oder wenn eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter bestellt werden soll. Bei kurzer Abwesenheit oder Verhinderung ist der Antrag bei dem Landgericht zu stellen.

Verfahrensablauf

Die Notarin oder der Notar muss bei dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht einen Antrag stellen. Das Gericht entscheidet dann und teilt der Notarin oder dem Notar die Entscheidung mit. Zusätzlich teilt das Gericht die Entscheidung der Vertreterin oder dem Vertreter mit

An wen muss ich mich wenden?

Das Oberlandesgericht, wenn die Vertretung länger als drei Monate dauert oder eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter bestellt werden soll. Das Landgericht in allen anderen Fällen.

Voraussetzungen

  • Die Notarin oder der Notar muss vollständig verhindert sein.
  • Verhinderung nur bei einzelnen Amtsgeschäften reicht nicht.
  • Der Grundsatz der persönlichen Amtsausübung darf nicht beeinträchtigt oder die Arbeitskraft der Notarin bzw. des Notars verdoppelt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Kosten entstehen nur für Notarinnen und NotareKosten entstehen nur für Notarinnen und Notare

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall unterschiedlich lange sein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (§§ 111 ff. der Bundesnotarordnung)
  • Klage (§§ 111 ff. der Bundesnotarordnung)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.