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Was erledige ich wo?

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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Zahnärztliche Prüfung, Zulassung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über den bestandenen dritten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Zahnmedizin von zehn Semestern;
  • eine Ausbildung in erster Hilfe;
  • einen Pflegedienst von einem Monat,
  • eine Famulatur von vier Wochen und
  • die zahnärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.

Die Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit umfasst fünf Jahre und sechs Monate an einer wissenschaftlichen Hochschule.

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt. Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

- Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ein Lichtbild
  • das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
  • die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
  • das Zeugnis der Terminologie
  • Nachweise über anerkannte Praktika
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen
  • der Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe
  • das Zeugnis über den Pflegedienst

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Termine der Staatsprüfungen

Die aktuellen Termine können der Website des IMPP (www.impp.de) sowie den Aushängen an den Hochschulen entnommen werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

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8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
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Donnerstag:
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Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.