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Was erledige ich wo?

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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Bestellung einer Praxisabwicklerin/eines Praxisabwicklers für die Praxis einer/eines verstorbenen oder ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r verstorben oder seine Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden, kann die Steuerberaterkammer, deren Mitglied die/der Betreffende war, eine/n andere/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten zur/zum Abwickler/in der Praxis bestellen.

Rechtsanwälte können nicht als Abwickler bestellt werden.

Die/der Praxisabwickler/in wird in der Regel für einen Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr bestellt.

Auf Antrag der/des  Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers kann die Bestellung jeweils höchstens um ein Jahr verlängert werden.

Das Amt der/des Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraums oder durch Widerruf der Bestellung.

Verfahrensablauf

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird dieser geprüft und ein Bescheid erlassen.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Bestellung ist nicht von einem Antrag der/des früheren Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten oder ihrer/seiner Erben abhängig. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.

Erben sollten sich durch einen Erbschein legitimieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die/der Praxisabwickler/in führt nach ihrer/seiner Bestellung das Amt für Rechnung und auf Kosten der Erben der/des verstorbenen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten beziehungsweise der/des ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Sie/er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Beitrag: EUR 155,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Um eine ordnungsgemäße Betreuung der laufenden Mandate zu gewährleisten, sollte zeitnah Kontakt zu der Steuerberaterkammer aufgenommen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat.

Anträge / Formulare

Formloser Antrag möglich, schriftlich oder per E-Mail.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.