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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Berufsanerkennung Beratung im Netzwerk-IQ
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Beratungsstellen des Netzwerks IQ unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren. Anerkennungsverfahren sind oft sehr kompliziert. Manches ist für Menschen aus dem Ausland auch nur schwer zu verstehen, da sich die Berufsausbildungen des Heimatlands sehr von den deutschen Berufsausbildungen unterscheiden. Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, sollten Sie deshalb die kostenlose Beratung der Beratungsstellen für Anerkennungsverfahren in Anspruch nehmen. 

Zu diesen Fragen erhalten Sie Beratung:

  • Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
  • Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen?
  • Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
  • Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
  • Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung?
  • Was kann ich tun, wenn ich keine oder eine teilweise Anerkennung erhalte?

Die Beratung erfolgt vor Ort. Vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch mit der Beratungsstelle einen Termin. Sie können den Termin telefonisch oder über E-Mail vereinbaren. Die Beratungsstelle informiert Sie dann auch über die Dokumente, die Sie mitbringen müssen.

An wen muss ich mich wenden?

RKW Nord GmbH
Günther-Wagner-Allee 17
30177 Hannover
Tel.: 0511 / 33803-29
Fax: 0511 / 33803-38 
E-Mail:  info@rkw-nord.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse mit Fächer-und Notenübersicht
  • Arbeitsnachweise, falls vorhanden (z. B. Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
  • Ausweis (z. B. Personalausweis, Identitätskarte) oder Aufenthaltstitel
  • Falls Sie schon einmal ein Anerkennungsverfahren beantragt haben: Briefe und Bescheide die sie von den zuständigen Behörden bereits erhalten haben.
  • Dokumente in deutscher Übersetzung, falls Sie diese bereits haben

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.