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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Registrierung von Brütereien und Betrieben zur Erzeugung von Bruteiern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen der nachfolgenden Betriebe führen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung  stellen.

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1000 Bruteiern: Befruchtete Eier werden in Brutschränken ausgebrütet. Die geschlüpften Jungküken werden an Mastgeflügelhalter und Junghennenaufzüchter geliefert.
  • Zuchtbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten Bruteiern sollen  Zuchtküken, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken schlüpfen.
  • Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten  Bruteiern  sollen Gebrauchsküken schlüpfen.

Mit der Registrierung Ihres Betriebes erhalten Sie eine Kennnummer.

Die Kennnummer beginnt in Deutschland mit DE, die ersten beiden Ziffern  stehen für das jeweilige Bundesland , dann folgt  eine laufende Nummer für die Betriebsstätte (dreistellig), eine Ziffer für die Art des Betriebes und eine zweistellige Nummer für die Geflügelart(-en), auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt.

Teaser

Wenn Sie in eine Brüterei mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern oder einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb ab 100 Tieren betreiben wollen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung stellen.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie die Registrierung schriftlich mit dem bestehenden Formular des LAVES:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus. 
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen unterschrieben beim LAVES ein. Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.
  • Per Post erhalten Sie anschließend die Ihnen zugeteilte Kennnummer und einen Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen und Bremen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 Marktüberwachung.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsvordruck

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Registrierung beim LAVES muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.

Anträge / Formulare

Aktuell ist die Beantragung der Leistung nur in papiergebundener Form möglich. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Website des LAVES. 

Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.

Rechtsbehelf

Gegen den Registrierungsbescheid sowie gegen den Gebührenbescheid steht der Rechtsweg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht offen. Die Bescheide sind jeweils mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen, aus der das örtlich zuständige Verwaltungsgericht hervorgeht.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.