Was erledige ich wo?
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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Bezeichnung:
Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an dem Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei einrichten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
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