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Was erledige ich wo?

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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Ortsverzeichnis Deutschland (nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie möchten ein Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX) durchführen lassen und wissen nicht, welches Versorgungsamt bzw. welche Landessozialverwaltung für Sie örtlich zuständig ist? Hier finden Sie Hilfe.

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.