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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

  • Anführen eines Befreiungsgrundes. In Betracht kommen dabei u. a.
    • Krankheit
    • Hohes Alter
    • Auslandsfortbildung
    • Einrichtung einer Kanzlei ausschließlich in anderem Staat – soweit nicht überwiegende Interessen der Rechtspflege entgegenstehen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.