Sie befinden sich hier: Hauptnavigation » Verwaltung & Rat » Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Sachkundeprüfung zum Vermittlen und Beraten von Versicherungen Bescheinigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde von Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittlern und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberatern vor der zuständigen Stelle, stellt diese anschließend eine Bescheinigung aus.

Verfahrensablauf

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

  • Versicherungsfachliche Grundlagen
  • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge

  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

Für den praktischen Prüfungsteil kann die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

  • Vorsorge
  • Sach-/Vermögensversicherung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.