Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.
Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
- 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
- 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:
- 0 Punkte = 0 Punkte
- 1-3 Punkte = 1 Punkt
- 4-5 Punkte = 2 Punkte
- 6-7 Punkte = 3 Punkte
- 8-10 Punkte = 4 Punkte
- 11-13 Punkte = 5 Punkte
- 14-15 Punkte = 6 Punkte
- 16-17 Punkte = 7 Punkte
- 18 und mehr Punkte = 8 Punkte
Verfahrensablauf
Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.
- Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
- Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgt die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
- Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
- Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Voraussetzungen
Die Eintragung erfolgt bei einem Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Vergehen im Straßenverkehr werden in der Regel mit Punkten und Bußgeldern belegt. Punkte und Bußgelder sowie Maßnahmen wie Fahrverbote sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA):
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe