Sie befinden sich hier: Hauptnavigation » Verwaltung & Rat » Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Bildungsmaßnahmen im Bereich der beruflichen Qualifizierung (BMQ) Förderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ziel der Maßnahme „BMQ“ ist es, durch Wissenstransfer eine Erhöhung der fachlichen Qualifikationen zu erreichen und somit langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu sichern und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Im Rahmen der PFEIL-Maßnahme „BMQ“ werden Lehrgänge, Workshops, Coaching sowie Exkursionen und Betriebsbesuche im Rahmen einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme, gefördert.

Die RL-BMQ-HB/NI sieht die folgenden Förderschwerpunkte vor:

  1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit oder Auf- und Ausbau neuer Unternehmensfelder für Einkommenskombinationen und –alternativen für Erwerbstätige der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbau im Bereich
  • Steigerung der persönlichen Kompetenz und Motivation einschließlich der Lösung sozio-ökonomischer Probleme
  • Erweiterung der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse oder Kenntnisse über neue Technologien und Verfahren
  • Verbesserung der Produktqualität
  • Verbesserung der umweltbezogenen Methoden und Praktiken einschließlich besonders tiergerechter Haltung von Nutztieren (Tierschutz)
  • Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren
  1. Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für die fachliche Beratung land- und/oder forst- und/oder gartenbauwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen und Bremen;
  2. Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für Landfrauen und Frauen in der Landwirtschaft zur Regionalvermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, zur Schaffung von nichtlandwirtschaftlichen Einkommensmöglichkeiten auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Unterstützung des Erzeuger-Verbraucher-Dialogs in den Bereichen der Ernährungs- und/oder Verbraucherbildung;
  3. Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Moderation und Begleitung von Dorfentwicklungsprozessen für volljährige natürliche Personen im ländlichen Gebiet i.S. Ziffer 2.1 des Programms für die ländliche Entwicklung (PFEIL-Programm)

Bildungsträger sollen die Teilnehmenden in Niedersachsen oder Bremen entsprechend den Förderschwerpunkten qualifizieren.

Verfahrensablauf

Um eine Förderung erhalten zu können ist die Anerkennung als Bildungsträger i.S. der RL-BMQ-HB/NI sowie die Einreichung eines Förderantrages zwingend erforderlich. Der jeweilige Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Voraussetzungen

siehe Förderrichtlinie

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformulare

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der ELER-Maßnahme „BMQ“ sowie die dazugehörigen Anlagen werden auf Anforderung von der zuständigen Stelle zugemailt.

Was sollte ich noch wissen?

Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.