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Was erledige ich wo?

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Bezeichnung:
Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Seefischerei
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Seefischerei mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei.

Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

Sie erhalten die Förderungen u.a. für

  • Investitionen an Bord zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen
  • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen
  • Unterstützung des Ersterwerbs eines bereits für mindestens 3 Jahre im Flottenregister eingetragenen Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fischer (<40)
  • Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Förderung der Seefischerei, indem Sie alle relevanten Unterlagen beim SFA einreichen
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
  • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
  • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

Voraussetzungen

  • der Antragsteller muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.
  • Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein
  • Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen
  • die Schwellenwerte für förderfähige Ausgaben nach Nr. 5.5 der Förderrichtlinie muss erreicht werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antragsvordruck zuzüglich Anlagen
  • Projektbeschreibung
  • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Detaillierter Finanzierungs Kostenplan
  • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen für den Antragstellenden ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.

Rechtsbehelf

Klage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.