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Was erledige ich wo?

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Bezeichnung:
Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Hafeninfrastruktur eines Fischereihafens
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur von bestehenden Fischereihäfen und Anlandestellen.

Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

Sie erhalten Förderungen u.a. für

  • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
  • Nach Einreichung eines Verwendungsnachweises werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mittels Festsetzungsbescheid festgestellt.
  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage eines Auszahlungsantrages

An wen muss ich mich wenden?

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.
  • Antragsteller müssen Träger niedersächsischer Fischereihäfen sein.
  • Die Investitionen müssen in niedersächsischen Häfen stattfinden.
  • Die Bagatellgrenzen nach Nr. 5.6 der Förderrichtlinie müssen erreicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antragsvordruck zzgl. Anlagen
  • Projektbeschreibung
  • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Detaillierter Finanzierungs-Kostenplan
  • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung

Rechtsbehelf

Klage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
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Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.