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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Berufsschule Aufnahme
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

- Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.

Verfahrensablauf

- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.

An wen muss ich mich wenden?

- Berufsbildende Schule vor Ort

- oder: Regionale Landesämter für Schule und Bildung

RLSB Braunschweig

Wilhelmstraße 62-69

38100 Braunschweig

Postfach 30 51

38020 Braunschweig

Telefon: 0531 - 484-0

E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de

RLSB Hannover

Mailänder Straße 2

30539 Hannover

Postfach 110122

30856 Laatzen

Telefon: 0511-106-6000

E-Mail: service@rlsb-h.niedersachsen.de

RLSB Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Postfach: 21 20

21311 Lüneburg

Telefon: 04131-15-0

E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

RLSB Osnabrück

Mühleneschweg 8

49090 Osnabrück

Postfach 35 69

49025 Osnabrück

Telefon: 0541 77046-0

E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de

Zuständige Stelle

Zuständig ist ihre berufsbildende Schule

Voraussetzungen

- Abschluss eines Ausbildungsvertrages

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Ausbildungsvertrag

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)

Bearbeitungsdauer

- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.

Anträge / Formulare

- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.

Rechtsbehelf

- Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.