Was erledige ich wo?
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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Bezeichnung:
Futtermittelkontrolle
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht. Rund 40 % aller in Deutschland hergestellten Mischfuttermittel werden in Niedersachsen produziert.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
An wen muss ich mich wenden?
In Niedersachsen ist für die Futtermittelkontrolle das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig.
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
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