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Was erledige ich wo?

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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Sonderrufnummern Einrichtung Hinweistelefon Aufruf gegen Terror und Gewalt
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zur Aufklärung des islamischen Extremismus und des islamistischen Terrorismus ein Hinweistelefon eingerichtet (Vertraulichkeit wird zugesichert).

Wenden Sie sich an das Hinweistelefon, wenn:

  • Ihnen Planungen von Gewaltakten bzw. Terroranschlägen bekannt sind.
  • Sie Personen kennen, die in Planungen von Gewaltakten und Terroranschlägen eingebunden sind.
  • in Ihrer Umgebung Personen für solche Planungen angeworben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Hinweistelefon „Aufruf gegen Terror und Gewalt“

Tel.: +49 221 - 792 - 3366

E-Mail: HiT@bfv.bund.de

 

Erreichbarkeit (deutsche Sprache):

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

Di 00:00 - 24:00 Uhr

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

Do 00:00 - 24:00 Uhr

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

So 00:00 - 24:00 Uhr

 

Erreichbarkeit (türkische bzw. arabische Sprache

Mo 09.00 - 15.00 Uhr

Di 09.00 - 15.00 Uhr

Mi 09.00 - 15.00 Uhr

Do 09.00 - 15.00 Uhr

Fr 09.00 - 15.00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verfassungsschutz

Merianstraße 100

50765 Köln

 

Tel.: +49 221-792-0

E-Mail : bfvinfo@verfassungsschutz.de

Internet: https://www.verfassungsschutz.de/

Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) - keine fachliche Freigabe

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.