Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.
Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Rechtsgrundlage
- § 1b, Abs. 3 und 4 Betriebsaltersversorgungs-Gesetz (BetrAVG)
- Tarifverträge des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes