Was erledige ich wo?
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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Bezeichnung:
Gehörlosengeld
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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