Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.
Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Teaser
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Zuständige Stelle
Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration