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Was erledige ich wo?

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Bezeichnung:
Gewässerschutzberatung Förderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Gewässerschutzberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz. Durch Informations- und Beratungsangebote für Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Produktionsgartenbau soll die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer vorangetrieben werden. Eine Aufklärung und Sensibilisierung land- und forstwirtschaftlicher Akteure durch zertifizierte Beratungseinrichtungen soll auch künftig eine hohe Qualität des Trinkwassers sowie des Grund- und Oberflächenwassers sicherstellen.

Gefördert werden Maßnahmen in Form von Informations- und Beratungsleistungen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und zum Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern, u. a. auch der Ems, nach der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (EG-WRLL).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Voraussetzungen

Antragsberechtigte sind

  • Unternehmen und Zusammenschlüsse der öffentlichen Wasserversorgung
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,die für die Umsetzung der EG-WRRL zuständig sind

Informations- und Beratungsleistungen müssen in Trinkwassergewinnungsgebieten oder Gebieten der Zielkulisse nach der EG WRRL durchgeführt werden. Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen sich u. a. in ein Schutzkonzept einfügen. Modell- und Pilotprojekte müssen innovative Landbewirtschaftungsverfahren verbreiten oder neue Ansätze zur Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Gewässerschutzmaßnahmen entwickeln. Zudem soll damit die Effektivität und / oder Effizienz der Gewässerschutzberatungen landesweit verbessert werden. Hierzu muss ein Arbeitskonzept bei der Antragstellung vorgelegt werden. Es dürfen bisher keine vergleichbaren Untersuchungsergebnisse oder Projekte mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

11.02.2019
Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
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Mittwoch:
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Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
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Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.