Sie befinden sich hier: Hauptnavigation » Verwaltung & Rat » Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Gesellenprüfung Teil I: Zulassung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Berufsausbildung mit „gestreckter Gesellenprüfung“ (Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen) absolvieren, benötigen Sie für Teil 1 eine gesonderte Zulassung.

Um zu Teil 1 der Gesellenprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie

  • die die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt haben,
  • Ausbildungsnachweise geführt und ggf. vorgeschriebene Zwischenprüfungen absolviert haben,
  • sich zur Prüfung anmelden bzw. durch Ihren Ausbilder anmelden lassen.

Außerdem muss Ihr Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen sein. Dies gilt nicht, wenn der Eintrag aus einem Grund fehlt, den weder der Lehrling (Auszubildende) noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat.

Über die Zulassung zur Gesellenprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Unter bestimmten Umständen, z.B. bei verkürzter Lehrzeit, kann der Fall eintreten, dass beide Teile der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit zusammen durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Vorgeschriebene Ausbildungsnachweishefte bzw. Berichtshefte
  • Ggf. Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an einer Zwischenprüfung
  • Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Unterweisungsmaßnahmen

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung ist für Lehrlinge (Auszubildende) gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hierausbei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.