Sie befinden sich hier: Hauptnavigation » Verwaltung & Rat » Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Befreiung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

 Nach § 38 Steuerberatungsgesetz (StBerG) können bestimmte Personen von der Steuerberaterprüfung befreit werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

  • Professoreninnen/Professoren, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben
  • ehemalige Finanzrichterinnen/ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind
  • ehemalige Beamtinnen/ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 10-Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.
  • ehemalige Beamtinnen/ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 15-Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Passbild
  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang
  • Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (bzw. der Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über:
    • die Beschäftigungszeit (Beginn/ Ende der Tätigkeit),
    • die Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellte/Angestellter, Beamtin/Beamter),
    • die Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden),
    • Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern,
    • die Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. Elternzeit/ Erziehungsurlaub, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, längere Krankheitszeiten)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an.

Gebühr: EUR 200,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Anträge / Formulare

amtlich vorgeschriebener Vordruck

Was sollte ich noch wissen?

Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung.

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.