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Was erledige ich wo?

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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Pflegeversicherungsbeitrag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 41.400 Euro.

Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.

Teaser

Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.

Verfahrensablauf

Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.

Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

12.05.2021
Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
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Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
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Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.