Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.
Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie erhalten verschiedene Vergünstigungen, z.B. die bevorzugte Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand.
Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen diese Werkstätten eine Anerkennung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie trifft auf Antrag die Entscheidung über die Anerkennung im Einvernehmen mit dem Träger der Eingliederungshilfe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung