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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Hilfe für Opfer von Straftaten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Umgang mit Gerichten und sonstigen Behörden fühlen sich Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei Problemen und Konflikten, die aus der Straftat resultieren, häufig unverstanden und allein gelassen. Im Strafverfahren steht zumeist die Zeugenrolle des Opfers im Mittelpunkt. Opferbedürfnisse gehen jedoch weit über das Strafverfahren und sozialrechtliche Ansprüche hinaus. Sie umfassen neben der Sicherheit vor weiteren Straftaten auch die Bewältigung des aus der Straftat resultierenden Traumas, den Beistand bei der Wiederherstellung der Würde des Opfers und bei dem Ausgleich des erlittenen Schadens und schließlich die Anerkennung, dass nur das Opfer entscheiden kann, welche Unterstützung es braucht.

Die Opferhilfebüros der zuständigen Stelle bieten für Opfer konkret folgende Hilfeleistungen:
  • Psychosoziale Betreuung und Beratung,
  • Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten,
  • Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts-, und Arztterminen,
  • Unterstützung von Anträgen.
Außerdem erhalten Opfer auch Informationen über finanzielle Hilfen und Ansprüche.
Folgende finanzielle Hilfen sind ggfs. möglich:
  • unbürokratische Soforthilfen
  • Unterstützung beim Ausgleich materieller und immaterieller Schäden
  • Finanzierungshilfen bei Angeboten zur psychischen Stabilisierung, wie beispielsweise Traumaberatung der Traumatherapie- Maßnahmen und Vorrichtungen zum persönlichen
  • Schutz.
Die Opferhelferinnen und Opferhelfer der Opferhilfebüros vermitteln auch finanzielle Unterstützung durch andere Opferhilfeorganisationen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen. Zudem finden Betroffene Hilfe beim WEISSEN RING e.V., der einzigen bundesweit tätigen, privaten Opferhilfsorganisation.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

Montag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr +
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Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.