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Was erledige ich wo?

Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.


Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.


Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Traubenernte- und Weinerzeugung für Produkte aus eigenen Erzeugnissen (TEM / WEM) melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Winzerin oder Winzer oder als Genossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annimmt, sind Sie zur Meldung Ihrer Traubenernte und Weinerzeugung verpflichtet.

Als Vollablieferin oder Vollablieferer von Teilflächen (Teilablieferin oder Teilablieferer), die nur einen Teil ihrer Ernte abliefern, müssen Sie die gesamte Erntemenge angeben, auch die Trauben bezie-hungsweise Traubenmoste, die an die Erzeugergemein-schaft/Genossenschaft abgegeben wurden.

Ausnahmen: Wenn alle Teilabliefererinnen oder Teilablieferer einer Genossenschaft oder anerkannten Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe der Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermäch-tigt haben, werden die einzelnen Teilablieferinnen und Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder anerkannten Er-zeugergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit.

Sie müssen die Meldung bis spätestens zum 15.01. des auf die Ernte folgenden Jahres bei der zuständigen Stelle vornehmen.

Ein Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Es wird kein Bescheid durch die Behörde erstellt.

Nicht meldepflichtig sind:

  • Vollabliefernde Mitgliedsbetriebe einer Genossenschaft oder anerkannten Erzeugergemeinschaft
  • Traubenerzeugerinnen und Traubenerzeuger oder Winzerinnen und Winzer, deren Rebfläche 0,1 Hektar oder weniger umfasst und die keinen Teil Ihrer Ernte in irgend-einer Form in Verkehr bringen

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Voraussetzungen

Zur Meldung sind Sie als Winzerin und Winzer, Traubenerzeugerin und Traubenerzeuger, Genossenschaft und anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annehmen mit Ausnahme

  • der vollabliefernden Mitgliedsbetriebe einer Genossenschaft oder anerkannten Erzeugergemeinschaft
  • der Betriebe, deren Rebfläche 0,1 Hektar oder weniger beträgt und die die davon stammenden Erzeugnisse nicht vermarkten

verpflichtet

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

Sprechzeiten:

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Donnerstag:
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