Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Geben Sie bitte unter "Dienstleistung" einen Suchbegriff ein und klicken Sie auf "Suchen". Der Ort "Sibbesse" ist bereits hinterlegt, dies umfasst alle Ortschaften der Gemeinde Sibbesse.
Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Gegenstände oder Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nennt man Lebensmittelkontaktmaterialien. Das sind zum Beispiel:
- Lebensmittelverpackungen
- Geschirr
- Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung
Die Herstellungsverfahren von Recycling-Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln unterliegen einem europäischen Zulassungsverfahren. Als Zulassungsinhaber eines solchen Verfahrens sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde Ihre Recycling- oder Produktionsstandorte mitzuteilen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierfür zuständig.
Das BVL gibt Ihre Standort-Informationen an die Europäische Kommission weiter. Sie fließen in ein Register der Produktions- und Recyclingstandorte in der Europäischen Union sowie in Drittländern ein, das die Europäische Kommission veröffentlicht.
Teaser
Ihr Unternehmen produziert in Deutschland Kunststoffe aus Recyclingmaterial, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen? Dann müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ihre Recycling- oder Produktionsstandorte mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie können die Meldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Online-Verfahren oder per E-Mail vornehmen.
- Online-Verfahren (in Kürze verfügbar):
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Laden Sie den Zulassungsbescheid für Ihr Recycling- oder Herstellungsverfahren und gegebenenfalls eine Vollmacht als PDF-Datei mit maximal 5 Megabyte hoch.
- Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie die Meldung absenden.
- E-Mail:
- Den Standort inklusive Adresse und Kontaktdaten sowie Ihre Herstellerangaben und gegebenenfalls Angaben zur bevollmächtigten Person können Sie formlos per E-Mail an das BVL senden.
- Fügen Sie der E-Mail als Anlage Ihren Zulassungsbescheid für das Recycling- oder Herstellungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Vollmacht von der Zulassungsinhaberin oder dem Zulassungsinhaber bei.
- Das BVL prüft Ihre Mitteilung und kontaktiert Sie bei etwaigen Rückfragen oder fehlenden Unterlagen.
- Das BVL übermittelt Ihre Informationen an die Europäische Kommission.
- Sie erhalten vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Eingangsbestätigung. Berücksichtigen Sie bitte die Versand- und Bearbeitungszeiten.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen hat für die Herstellung von recyceltem Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln eine Zulassung der Europäischen Kommission für ein entsprechendes Recyclingverfahren.
- Sie setzen das Verfahren in Deutschland ein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheid für das Recycling- oder Herstellungsverfahren
- gegebenenfalls Vollmacht von der Zulassungsinhaberin oder dem Zulassungsinhaber
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie Inhaber einer Zulassung werden, sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Standorte an das BVL zu melden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft