Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.
Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.
Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Teaser
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.
Verfahrensablauf
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugenamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung