Was erledige ich wo?
Suchen Sie hier die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.
Leistungsbeschreibung
Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.
Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss in der Regel ein Vorschlag von einem Schulleiter/ Hochschullehrer/ Fachbereichsleiter erfolgen oder ein Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Begabtenförderungswerk.