Was erledige ich wo?
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Bezeichnung:
Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Eine Person darf nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurde. Voraussetzung dafür ist die Befähigung für den Beruf der Patentanwältin/des Patentanwalts, die u.a. die Ablegung einer Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse voraussetzt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
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