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Was erledige ich wo?

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Alternativ können Sie die Dienstleitungen auch über die Buchstaben A - Z finden.

Bezeichnung:
Orden und Ehrungen des Landes
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

 

Menschen, die sich in Niedersachsen besonders verdient machen, kann eine Niedersächsische Auszeichnung verliehen werden. Voraussetzung ist eine selbstständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl, die mit großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung eigener Interessen über längere Zeit ausgeübt wird.
 
Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden.

Mit dem Niedersächsischen Verdienstorden werden Verdienste mit besonderem landespolitischem Gewicht gewürdigt. Hierzu zählen insbesondere regional bedeutsames oder strukturförderndes Engagement sowie Verdienste um die Kultur- und Heimatpflege. Der Verdienstorden wird in den Ordensstufen "Verdienstkreuz am Bande", "Verdienstkreuz 1. Klasse" und "Großes Verdienstkreuz" verliehen.
 
Die Niedersächsische Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.


Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille, der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und von Fahnenbändern. Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Zuständig ist für diese Ehrungen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden und der Verdienstmedaille sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

Was sollte ich noch wissen?

Jede/r kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen, ordenswürdigen Verdienste (Hilfreich wäre ggf. auch die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)
Aktuell gewählt: Sibbesse (31079) - OT Sibbesse
 

Kontakt

Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
31079 Sibbesse
  • 05065 801-0
  • 05065 801-49

Kontaktformular

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